EKAS
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema EKAS.
Seit dem 1. Januar 2000 gelten neue Richtlinien für Arbeitssicherheit und Gesundheitschutz am Arbeitsplatz. Mit diesen Bestimmungen soll die Zahl und die Schwere von Berufsunfällen und Berufskrankheiten in allen Betrieben der Schweiz markant reduziert werden. Betriebe mit weniger als fünf Angestellten und einem Suva-Prämiensatz von weniger als fünf Promille, sind dem Obligatorium nicht unterstellt, können die Richtlinie jedoch freiwillig anwenden. Praktisch alle Betriebe unserer Branche müssen per sofort einer EKAS-Lösung beitreten oder selbst die Auflagen erfüllen.
Der Verband Werbetechnik und Print VWP bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, einer verbandseigenen Branchenlösung für die Werbetechnik beizutreten. Auf diese Weise können die Kosten für den Einzelbetrieb erheblich reduziert werden. Der Verband Werbetechnik und Print VWP organisiert ebenfalls die von der EKAS vorgeschriebenen Ausbildungskurse für die Sicherheitsbeauftragten.
Dokumente zur Branchenlösung sowie weitere Informationen über Schulungen sind für Mitglieder bei der Geschäftsstelle des VWP erhältlich.
Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht erbringen, dass die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, so verfügt die SUVA und die eidgenössischen und kantonalen Arbeitsinspektorate über die erforderlichen Massnahmen.
Folgende gravierende Massnahmen sind möglich
- Kostenanteil bei Unfall / Ereignis zu Lasten Betrieb
- Busse und Haftstrafe für Verantwortliche
- Verschärfung durch weitere Massnahmen
Weiere wichtige Informationen stehen hier zum Download bereit.
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
- Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinien)
- Aufgaben der Betriebe gemäss VUV Art. 11a und b
- EKAS Inserate
- UVG, ArG und weitere Gesetze zum Schutze der Arbeitnehmenden



